Grenzfahrten müssen im Mietvertrag vermerkt sein, damit der Versicherungsschutz besteht. Sollten Sie sich während der Miete spontan dazu entscheiden, rufen Sie bitte den Vermieter an und besprechen das weitere Vorgehen.
Erfahrungsgemäß können Sie auch eine beliebige Station des Vermieters in Ihrer Nähe aufsuchen und die Gebühr für die Grenzfahrten dort entrichten. Anschließend sind Sie auch im Ausland versichert.