Grenzfahrten müssen im Mietvertrag vermerkt sein, damit der Versicherungsschutz besteht. Solltest du dich während der Miete spontan dazu entscheiden, ruf bitte den Vermieter an und besprechen das weitere Vorgehen.
Erfahrungsgemäß kannst du auch eine beliebige Station des Vermieters in deiner Nähe aufsuchen und die Gebühr für die Grenzfahrten dort entrichten. Anschließend bist du auch im Ausland versichert.