Achten Sie unbedingt darauf, dass im Mietwagen-Übergabeprotokoll alle etwaigen Altschäden, wie zum Beispiel Dellen oder Kratzer, vollständig vermerkt werden.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Fahrzeugmängel zusätzlich immer per Foto oder Video zu dokumentieren. Sollten Sie bei der Abholung zusätzliche Schäden feststellen, die nicht im Mietwagen-Übergabeprotokoll vermerkt sind, lassen Sie sie vom Vermieter nachtragen. Der Vermieter kann Ihnen diese sonst bei der Abgabe als Neuschaden in Rechnung stellen.
Überprüfen Sie, ob Tankfüll- und Kilometerstand mit den Angaben im Mietvertrag übereinstimmen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen (vor allem bei der Mietwagen-Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten), den letzten Tankbeleg aufzubewahren, um den endgültigen Füllstand nachweisen zu können. Auch ein Foto vom Tachostand bei der Abgabe kann hilfreich sein.
Alle Vereinbarungen sollten grundsätzlich schriftlich festgehalten und nie blind unterschrieben werden. Das gilt nicht nur für den Mietvertrag, sondern auch für das Übergabeprotokoll.