Die meisten Autovermieter in Deutschland und Europa rüsten ihre Mietwagen rechtzeitig mit Winterreifen aus oder nutzen ganzjährig wintertaugliche Allwetterreifen.
Gesetzlich sind allerdings nicht die Vermieter dazu verpflichtet, sondern der Fahrer. Wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, Sie sind bei Schnee und Eis mit einem Mietwagen ohne Winterbereifung unterwegs, müssen Sie daher für das Bußgeld aufkommen und nicht Ihr Vermieter.
Sie sollten deshalb bei der Buchung überprüfen, ob wintertaugliche Reifen in Ihrem Angebot inbegriffen sind oder dazu gebucht werden können.
Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, kann es je nach Reiseziel nützlich sein, Winterreifen oder wintertaugliche Allwetterreifen am Mietwagen zu haben. Wenn Sie einen Winterurlaub im Schnee planen, sollten Sie diese hinzubuchen.
Hinweis: Sie können lediglich darauf achten, dass Ihr Mietwagen Winterbereifungen hat. Ob es sich dabei um Winterreifen oder aber um wintertauglichen Allwetterreifen handelt, können Sie nicht beeinflussen. Beide Reifen-Varianten sind in Deutschland jedoch als Winterbereifung anerkannt und bringen Sie sicher durch die kalte Jahreszeit.
Aktuelle Informationen zu diesem Thema bietet unter anderem der ADAC an.
Folgender Artikel passt zu diesem Thema:
Wie finde ich heraus, ob bei einem Mietwagen Winterbereifung dabei ist?