Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Grundschutz bei jeder Fahrzeuganmietung. Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall an Dritten oder fremden Gegenständen verursachen.
1. Allgemeine Regeln & Tipps
Verpflichtender Schutz: Die Haftpflicht ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Reisezielen (z. B. Chile, Brasilien) fehlen jedoch gesetzliche Mindeststandards – prüfen Sie das Angebot dort besonders genau.
Mietbedingungen prüfen: Achten Sie im Mietvertrag auf eventuelle Unterschiede zwischen den Limits für Sach- und Personenschäden.
Gutschein (Voucher) kontrollieren: Prüfen Sie nach der Buchung, ob die Haftpflichtversicherung explizit auf Ihrem Mietwagen-Voucher aufgeführt ist. Das vermeidet Unklarheiten bei der Abholung vor Ort.
2. Deckungssummen nach Regionen
Europäische Union (EU)
In der EU gelten ausreichend hohe gesetzliche Mindestdeckungssummen, an die sich alle Vermieter halten müssen.
Außerhalb der EU
Außerhalb der EU sind die gesetzlichen Mindestsummen häufig sehr niedrig. Bei einem größeren Schaden tragen Sie die Differenz selbst.
Empfehlung: Achten Sie unabhängig vom Reiseland auf eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.
USA
Die Mindestdeckungssummen variieren je nach Bundesstaat und sind teilweise extrem gering (z. B. ca. 5.000 € in Mississippi). Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung ist hier dringend ratsam.
Bestehender Schutz: Wenn Sie bereits über eine Mallorca-Police, einen Kfz-Schutzbrief oder eine Kreditkarte geschützt sind, benötigen Sie vor Ort keine doppelte Zusatzversicherung.
Besondere Reiseländer
Bei Buchungen für Länder wie Indien, Puerto Rico, Kenia, Mexiko, Mauritius oder die Seychellen ist die Haftpflicht nicht immer automatisch enthalten.
Empfehlung: Nutzen Sie bei der Suche den Filter Premium-Schutz, um direkt ein Angebot mit ausreichender Deckungssumme zu wählen.
3. Umfang des Versicherungsschutzes
Was abgedeckt ist
Reparaturkosten an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Objekten.
Behandlungskosten und Pflege für verletzte Personen außerhalb Ihres Mietwagens.
Was ausgeschlossen ist
Schäden an Personen und Gegenständen im eigenen Mietwagen.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Regelverstöße (z. B. Smartphone am Steuer, Müdigkeit, Alkohol).
4. Insassenunfallversicherung (PAI)
Da die Haftpflicht keine Insassen im eigenen Mietwagen abdeckt, kann der Abschluss einer zusätzlichen Insassenunfallversicherung (PAI) sinnvoll sein. Diese schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen verletzter Mitfahrer (besonders relevant in den USA).
5. Wer ist versichert?
Eingetragene Personen: Der Schutz gilt für den Hauptfahrer sowie für alle offiziell angemeldeten Zusatzfahrer.
Besonderheit USA: In den USA ist der Ehepartner bei vielen Anbietern automatisch als Fahrer mitversichert. Bestätigen Sie dies bei der Fahrzeugübernahme am Schalter.
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