Solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haftet bei Sturmschäden die Vollkaskoversicherung. Meistens behält Ihr Vermieter dann aber die Selbstbeteiligung ein.
In der Vollkaskoversicherung sind zwar sowohl Vollkaskoschäden (z. B. durch einen im Weg liegenden Ast) als auch Teilkaskoschäden (z. B. Hagelfolgen) abgedeckt. Allerdings wird in solchen Fällen die vereinbarte Selbstbeteiligung von vielen Vermietern eingefordert (bis zu 950 Euro).
Falls Sie bei der Buchung bei Ihrem Veranstalter eine Vollkaskoversicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben, greift diese bei Sturmschäden in der Regel leider nicht. Prüfen Sie vorab in den AGB des Veranstalters, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht.
Es ist auch möglich, vorab eine Zusatzversicherung gegen Unwetterschäden beim Vermieter abzuschließen, was jedoch oft unverhältnismäßig teuer ist.
Im Zweifelsfall:
Lesen Sie sich in Ihrem Mietvertrag gut durch, welche Versicherungsleistungen Sie gebucht haben und entscheiden Sie dann, ob Sie ausreichend geschützt sind.