Solange du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, haftet bei Sturmschäden die Vollkaskoversicherung. Meistens behält der Vermieter dann aber die Selbstbeteiligung ein.
In der Vollkaskoversicherung sind zwar sowohl Vollkaskoschäden (z. B. durch einen im Weg liegenden Ast) als auch Teilkaskoschäden (z. B. Hagelfolgen) abgedeckt. Allerdings wird in solchen Fällen die vereinbarte Selbstbeteiligung von vielen Vermietern eingefordert (bis zu 950 Euro).
Falls du bei der Buchung bei deinem Veranstalter eine Vollkaskoversicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht hast, greift diese bei Sturmschäden in der Regel leider nicht. Prüfe vorab in den AGB des Veranstalters, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht.
Es ist auch möglich, vorab eine Zusatzversicherung gegen Unwetterschäden beim Vermieter abzuschließen, was jedoch oft unverhältnismäßig teuer ist.
Im Zweifelsfall:
Lese den Mietvertrag gut durch, welche Versicherungsleistungen du gebucht hast und entscheide dann, ob du ausreichend geschützt bist.