Ein Anspruch bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs kann erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs beim Vermieter geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, das Verfahren zu beginnen, wenn Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind.
Unmittelbar nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter (das offizielle Datum, das Sie bei Ihrer Buchung auf der Website billiger-mietwagen.de eingegeben haben) erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit Erläuterungen zu einem möglichen Anspruch und einem Link, der Sie zum Antragsformular weiterleitet. Klicken Sie auf diesen Link und füllen Sie das angepasste Formular aus.
Sie können uns auch über das folgende Formular des Kundensupports schreiben: billiger-mietwagen.de
Der Versand und die Einreichung der Unterlagen kann erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen, da Ihnen dann einige wichtige Dokumente vom Vermieter bei der Rückgabe ausgehändigt werden.
ACHTUNG: Sollte das Fahrzeug nicht dem entsprechen, was Sie auf der Website billiger-mietwagen.de gebucht haben, zögern Sie nicht, sich im Rahmen unserer Öffnungszeiten sofort mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen, bevor Sie den Mietvertrag und die Übergabe der Fahrzeugschlüssel unterzeichnen. Wenn Sie Schäden am Fahrzeug feststellen, bestehen Sie darauf, diese bei der Übernahme im Mietvertrag zu vermerken, um zu vermeiden, dass Ihnen diese Schäden und die damit verbundenen Kosten angelastet werden.