Wenn dir am Mietwagen Mängel auffallen oder ein Schaden entstanden ist und du deine Selbstbeteiligung zurückhaben möchtest, kannst du dich je nach Situation an Deine lokale Mietwagenstation oder den Anbieter Deiner Buchung wenden. Hier erfährst du, was du im Reklamationsfall beachten musst.
Wie und wann kann ich eine Reklamation einreichen?
Hast du einen Mietwagen mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht und es ist ein selbstverschuldeter Schaden entstanden? Oder gab es ein anderes Problem, wie z. B. eine nicht verfügbare Fahrzeugkategorie oder eine Kaution, die trotz unversehrtem Fahrzeug nicht erstattet wurde? Dann kannst du deinen Mietwagen gemäß den AGB des zuständigen Anbieters reklamieren.
Die Reklamation bei Schäden oder Diebstahl kann immer erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs eingereicht werden. Solange du das Auto noch fährst, kannst du keine Reklamation starten. Nach der Rückgabe des Mietwagens wende dich an unseren Kundendienst, und wir kümmern uns um den Kontakt mit dem Anbieter und den weiteren Ablauf.
Ausnahme: Fehlt deinem Fahrzeug die gebuchte Ausstattung, informiere Deine lokale Mietwagenstation, bevor du das Auto übernimmst. Lass die Mängel auch im Mietvertrag vermerken.
Achtung:
Wenn ein Reklamationsgrund vorliegt, informiere sofort Deine lokale Mietwagenstation. Die Notfallnummer der lokalen Mietwagenstation findest du in deinen Unterlagen. Wichtig: Geh nicht eigenständig in eine Werkstatt, ohne dies mit Deiner lokalen Mietwagenstation abzusprechen, da du sonst auf den Kosten sitzen bleibst. Bei einem Unfall mit einem Unfallgegner musst du außerdem die örtliche Polizei verständigen.
Wie läuft eine Reklamation ab?
Schritt 1:
Nach der Rückgabe des Mietwagens bekommst du eine E-Mail von billiger-mietwagen.de mit einem Reklamations-Link. Über diesen Link gelangst du zu einem Formular, das du ausfüllen und mit den folgenden Unterlagen einreichen kannst:
Schadensbericht Deiner lokalen Mietwagenstation (im Schadensfall).
Mietvertrag der lokalen Mietwagenstation.
Kreditkartenabrechnung, aus der hervorgeht, welcher Betrag einbehalten wurde.
Polizeibericht (falls ein Unfallgegner beteiligt war oder Vandalismus vorliegt).
Alternativ kannst du die Reklamation auch unter www.billiger-mietwagen.de/reklamation einreichen oder uns die Unterlagen per Mail, Fax oder Post schicken.
Schritt 2:
Wir melden deine Reklamation bei der lokalen Mietwagenstation oder Deinem zuständigen Anbieter an. Wichtig: Manche Anbieter setzen eine Frist für das Einreichen der Unterlagen. Reiche die Reklamation deshalb so bald wie möglich nach der Rückgabe ein. Die Fristen findest du in den AGB des jeweiligen Anbieters.
Schritt 3:
Der Anbieter prüft deine Reklamation. Falls es sich um eine Schadensmeldung handelt, erstattet er dir die von der lokalen Mietwagenstation einbehaltene Selbstbeteiligung zurück.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Da dein Reklamationsfall von verschiedenen Stellen bearbeitet werden muss, kann die Rückerstattung der Selbstbeteiligung zwischen 6 und 8 Wochen dauern – je nach Anbieter deiner Buchung.
Um den Vorgang zu beschleunigen, solltest du alle erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich einreichen. Falls es doch länger dauert, bitten wir um Geduld. Wir tun unser Bestes, um deine Reklamation so schnell wie möglich abzuschließen.
Tipp:
Reagiere schnell und halte alle Dokumente bereit, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wir helfen dir, den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.