Bei den Angeboten ohne Selbstbeteiligung bzw. mit Erstattung der Selbstbeteiligung wird Ihnen die Selbstbeteiligung nach einem Schadensfall vom Veranstalter erstattet.
Vor Ort behält der Vermieter die Kaution ein, um den Schaden abzudecken.
Der lokale Vermieter sichert sich durch die Kaution für den Schadensfall ab. Verursachen Sie einen Schaden, behält er die Summe in Höhe der Selbstbeteiligung ein. Wenn Sie aber ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben, reichen Sie diese Kosten anschließend bei Ihrem Veranstalter ein. Dieser prüft den Vorgang und erstattet die Kosten gemäß seiner AGB.
Es gibt auch Angebote, bei denen Sie beim Vermieter keine Selbstbeteiligung haben und daher auch keine oder nur eine sehr geringe Kaution hinterlegen müssen. Diese sind jedoch selten. Achten Sie daher auf die Angaben und unterscheiden Sie zwischen diese beiden Varianten:
- ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)
- ohne Selbstbeteiligung
Wichtig!
Sollten Sie noch eine Zusatzversicherung vor Ort abschließen, um keine Kaution hinterlegen zu müssen, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht oder über billiger-mietwagen.de reklamiert werden.