Unabhängig davon, ob Ihr Unfall mit dem Mietwagen im Ausland oder in Deutschland passiert: Zuerst sollten Sie selbstverständlich die Unfallstelle absichern und ggf. den Rettungsdienst verständigen.
Wenn es einen Unfallgegner gibt, dann rufen Sie die Polizei und lassen sich von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll für diesen Fall finden Sie normalerweise in Ihrem Mietwagen. Dieses sollten Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner und der Polizei ausfüllen.
Wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt ist und Sie beispielsweise ein Hindernis gerammt haben, sollten Sie dennoch vorsichtshalber die Polizei verständigen, damit diese Ihnen einen Unfallbericht anfertigt.
Sollte die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommen, fahren Sie am besten zur nächsten Polizeistation und lassen den Unfall dort aufnehmen. In jedem Fall ist der Unfallbericht für Sie sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz für Ihren Mietwagen in Gefahr ist.
Außerdem sollten Sie unverzüglich Ihren Vermieter vor Ort benachrichtigen. Dieser wird Ihnen, falls nötig, einen Ersatzmietwagen organisieren, den Sie im Tausch für den Unfallwagen erhalten. Lassen Sie sich bei der Rückgabe des beschädigten Autos vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihren Mietvertrag und den Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung aufheben. Diese Dokumente benötigen wir für die Reklamation Ihres Mietwagens nach Rückkehr.