Unabhängig davon, ob der Unfall mit dem Mietwagen im Ausland oder in Deutschland passiert: Zuerst solltest du selbstverständlich die Unfallstelle absichern und ggf. den Rettungsdienst verständigen.
Wenn es einen Unfallgegner gibt, dann ruf die Polizei und lass dir von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll für diesen Fall findest du normalerweise in deinem Mietwagen. Dieses solltest du gemeinsam mit dem Unfallgegner und der Polizei ausfüllen.
Wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt ist und du beispielsweise ein Hindernis gerammt haben, solltest du dennoch vorsichtshalber die Polizei verständigen, damit diese dir einen Unfallbericht anfertigt.
Sollte die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommen, fahre am besten zur nächsten Polizeistation und lass den Unfall dort aufnehmen. In jedem Fall ist der Unfallbericht für dich sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz für deinen Mietwagen in Gefahr ist.
Außerdem solltest du unverzüglich deinen Vermieter vor Ort benachrichtigen. Dieser wird dir, falls nötig, einen Ersatzmietwagen organisieren, den du im Tausch für den Unfallwagen erhältst. Lass dir bei der Rückgabe des beschädigten Autos vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. Außerdem solltest du unbedingt den Mietvertrag, den Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung aufheben. Diese Dokumente benötigen wir für die Reklamation deiner Anmietung nach Rückkehr.