Ob der örtliche Vermieter eine Fährfahrt gestattet und welche Regelungen Anwendung finden, kann in den Mietbedingungen des jeweiligen Angebots nachgelesen werden. Ist diese Information dort einmal nicht zu finden, können Sie einen Kommentar in der Buchung hinterlassen oder sich an den Billiger-Mietwagen Kundenservice wenden.
Flussfähren müssen nicht angemeldet bzw. genehmigt werden.
In einigen Ländern gelten grundsätzlich bestimmte Regelungen. Hier ein paar Beispiele:
- Neuseeland: Da sich das Land in eine Nord- und Südinsel teilt, sind Fahrten mit der Autofähre gängig und bei einigen Anbietern in Neuseeland auch mit dem Mietwagen erlaubt. Klären Sie dies am besten so früh wie möglich mit Ihrem Vermieter ab.
- Italien: Vom italienischen Festland aus dürfen Sie mit dem Mietwagen nach Sardinien und Sizilien übersetzen – allerdings nur bei einigen Vermietern. Ob dies bei einem bestimmten Angebot möglich ist, erfahren Sie auf billiger-mietwagen.de in den Details und Mietbedingungen.
- Spanien: Auch auf den kanarischen Inseln sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich: Gran Canaria – Teneriffa und Lanzarote – Fuerteventura sind die gängigen Varianten. Auch hier müssen Sie eine Gebühr entrichten. Die Fährfahrt nach La Gomera ist meistens nicht erlaubt. Hier ist es sinnvoll, mit der Fähre ohne Fahrzeug überzusetzen und sich auf La Gomera einen neuen Mietwagen zu nehmen.
- Kanada: Alle Fährrouten die zum offiziellen kanadischen Straßennetz gehören wie z.B. nach Vancouver Island sind gestattet.
Bitte beachten Sie, dass eventuell eine Zusatzversicherung vor Ort gebucht werden muss oder der Versicherungsschutz auf der Fähre erlischt.
Weitere Informationen: Warum verbieten manche Vermieter eine Fährfahrt mit dem Mietwagen?