Ob der örtliche Vermieter eine Fährfahrt gestattet und welche Regelungen Anwendung finden, kann in den Mietbedingungen des jeweiligen Angebots nachgelesen werden. Ist diese Information dort einmal nicht zu finden, kannst du eine Anfrage in der Buchung hinterlassen oder dich an den Billiger-Mietwagen Kundenservice wenden.
Flussfähren müssen nicht angemeldet bzw. genehmigt werden.
In einigen Ländern gelten grundsätzlich bestimmte Regelungen. Hier ein paar Beispiele:
- Neuseeland: Da sich das Land in eine Nord- und Südinsel teilt, sind Fahrten mit der Autofähre gängig und bei einigen Anbietern in Neuseeland auch mit dem Mietwagen erlaubt. Kläre dies am besten so früh wie möglich mit deinem Vermieter ab. Einige Vermieter wie z.B. Europcar verbieten eine Fährüberfahrt, auch bei einer Anmietung mit Inselwechsel. Hier erfolgt dann ein Fahrzeugwechsel (z.B. Abgabe am Fährterminal Wellington und neues Fahrzeug am Fährterminal Picton abholen)
- Italien: Vom italienischen Festland aus darfst du mit dem Mietwagen nach Sardinien und Sizilien übersetzen – allerdings nur bei einigen Vermietern. Ob dies bei einem bestimmten Angebot möglich ist, erfährst du auf billiger-mietwagen.de in den Details und Mietbedingungen.
- Spanien: Auch auf den kanarischen Inseln sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich: Gran Canaria – Teneriffa und Lanzarote – Fuerteventura sind die gängigen Varianten. Auch hier musst du eine Gebühr entrichten. Die Fährfahrt nach La Gomera ist meistens nicht erlaubt. Hier ist es sinnvoll, mit der Fähre ohne Fahrzeug überzusetzen und sich auf La Gomera einen neuen Mietwagen zu nehmen.
- Kanada: Alle Fährrouten die zum offiziellen kanadischen Straßennetz gehören wie z.B. nach Vancouver Island, sind gestattet.
Bitte beachte, dass eventuell eine Zusatzversicherung vor Ort gebucht werden muss oder der Versicherungsschutz auf der Fähre erlischt.
Weitere Informationen: Warum verbieten manche Vermieter eine Fährfahrt mit dem Mietwagen?