Oft ist das Übersetzen per Fähre mit einem Mietwagen verboten.
Das hat folgenden Grund: Beim Auffahren und Verlassen der Fähre wird es manchmal eng und es passieren immer wieder kleine Zusammenstöße, wodurch Kratzer am Mietwagen entstehen können.
Für dieses Risiko möchten die Vermieter nicht haften und geben daher für die Fährüberfahrt keinen Versicherungsschutz, sodass Sie für etwaige Schäden am Wagen selbst aufkommen müssten. Um das zu vermeiden, verbieten manche Vermieter eine Fährüberfahrt kategorisch.
Das kann auch bei der Nutzung von Autozügen wie nach Sylt oder im Eurotunnel zwischen Frankreich und England der Fall sein.
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