In vielen Ländern ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen verboten. Die Gefahr von Kratzern auf engen Fähren ist vielen lokalen Mietwagenstationen zu groß. Es gibt aber auch Ausnahmen. Erfahre hier, wo du den Mietwagen mit auf die Fähre nehmen darfst.
Es gibt viele schöne Inseln auf der Welt. Kein Wunder, dass so mancher Mietwagen-Urlauber nach dem Festland auch die Inseln eines Landes erkunden möchte. Ärgerlich, dass die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen vielerorts verboten ist. Glücklicherweise gibt es aber auch Ausnahmen.
Warum verbieten die meisten lokalen Mietwagenanbieter eine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen?
Grundsätzlich ist das Übersetzen per Fähre mit einem Mietwagen verboten. Das hat folgenden Grund: Beim Auffahren und Verlassen der Fähre wird es manchmal eng, und es passieren immer wieder kleine Zusammenstöße, wodurch Kratzer am Mietwagen entstehen können.
Für dieses Risiko möchten die lokalen Mietwagenstationen nicht haften und geben daher für die Fährüberfahrt keinen Versicherungsschutz, sodass du für etwaige Schäden am Wagen selbst aufkommen müsstest. Um das zu vermeiden, verbieten viele Mietwagenstationen eine Fährüberfahrt kategorisch. Das kann auch bei der Nutzung von Autozügen wie nach Sylt oder im Eurotunnel zwischen Frankreich und England der Fall sein.
Ausnahmen: Fährüberfahrten mit dem Mietwagen in Neuseeland, Italien und Spanien
In drei Ländern gelten andere Bestimmungen, sodass du dort auch mit der Fähre und deinem Mietwagen vom Festland auf Inseln und zurück übersetzen kannst.
Zum einen ist das Neuseeland. Da sich das Land auf Nord- und Südinsel verteilt, sind Fahrten mit der Autofähre gängig und bei einigen Anbietern in Neuseeland auch mit dem Mietwagen erlaubt. Kläre dies am besten so früh wie möglich mit deinem Vermieter ab.
Bei Ezi Car Rental und Jucy Car Rentals sind Fährüberfahrten nach vorheriger Anmeldung mit dem Mietwagen erlaubt. Beim Anbieter Jucy Rentals kannst du die Interisland Fähre direkt mitbuchen. Bei Anmietung auf der Südinsel (Christchurch, Dunedin, Queenstown) und Rückgabe auf der Nordinsel (Auckland, Wellington) bezahlt Jucy die Fährüberfahrt für den PKW, wenn die Personenüberfahrten über Jucy gebucht werden. Die Anmeldung für die Fährfahrt kannst du direkt bei uns über deinen Anbieter machen. Hierzu werden folgende Informationen benötigt: Anzahl der Personen, Alter der Personen, Datum der Fährfahrt, Uhrzeit der geplanten Überfahrt.
Interrent, Maui, Europcar und Hertz erlauben hingegen keine Fährüberfahrt mit dem Mietwagen. Die Mietfahrzeuge dürfen die jeweilige Insel nicht verlassen und nicht mit auf die Fähre genommen werden. Bei diesen Anbietern gibst du deinen Mietwagen bei einer geplanten Einwegstrecke auf der Süd- bzw. Nordinsel ab und nimmst nach der Fährüberfahrt einen neuen Mietwagen auf der gegenüberliegenden Insel entgegen.
Zum anderen darfst du vom italienischen Festland aus mit dem Mietwagen nach Sardinien und Sizilien übersetzen – allerdings nur bei einigen lokalen Mietwagenstationen. Ob dies bei einem bestimmten Angebot möglich ist, erfährst du auf billiger-mietwagen.de in den Details und Mietbedingungen.
Auch auf den Kanarischen Inseln sind Fährüberfahrten mit dem Mietwagen möglich: Gran Canaria – Teneriffa und Lanzarote – Fuerteventura sind die gängigen Varianten. Auch hier musst du eine Gebühr entrichten.
Wenn du gezielt nach einem Angebot mit Fährüberfahrt suchen willst, kannst du dich auch an unseren Kundenservice unter 0221 – 567 999 11 wenden. Unsere Kundenberater suchen dann nach passenden Angeboten für deinen Reisezeitraum.
Mietwagen-Fährüberfahrt in Deutschland
Auch in Deutschland gibt es Ausnahmen vom Fährüberfahrt-Verbot. Buchbinder erlaubt in Zusammenarbeit mit dem Anbieter Auto Europe auf deutsche Inseln gegen eine Gebühr. Auf jeden Fall musst du die Fahrt vorher anmelden!
Achtung!
Dieses Angebot gilt nur in den angegebenen Kombinationen, z. B. Buchbinder mit AutoEurope. Buchst du ein Angebot in der Kombination Buchbinder mit Rentalcars, sind Fährüberfahrten meist nicht erlaubt.
Was muss ich bei der Fährüberfahrt beachten?
Wenn du ein Angebot gefunden hast, bei dem die Überfahrt erlaubt ist, solltest du Folgendes beachten:
Du musst die Fährüberfahrt bei der lokalen Mietwagenstation mit Datum und Namen der Passagiere ankündigen. Wende dich dafür an unseren Kundenservice, wir leiten die Informationen gerne weiter. Danach meldet dich in der Regel die lokale Mietwagenstation mit dem Mietwagen-Kennzeichen bei der Fährgesellschaft an.
Vermeide Einwegmieten zwischen Festland und Insel bzw. zwischen zwei Inseln. Diese sind wegen der hohen PKW-Rückführungskosten meist sehr teuer.
Zusatzschutz der Fährgesellschaften
Sobald der Mietwagen die Fähre mit dem ersten Reifen berührt, haftest du für sämtliche Schäden – und zwar bis zu dem Moment, an dem das letzte Wagenrad die Fähre wieder verlässt. Viele Reedereien bzw. Fährgesellschaften bieten vor Ort daher einen Zusatzschutz für das Fahrzeug während der Überfahrt an. Diese Versicherung kannst du als Kunde allerdings nur selbst vor Ort abschließen!
Ist die Fährüberfahrt mit dem Mietwagen in deinem Reiseland nicht erlaubt oder aber der Zusatzschutz während der Überfahrt zu teuer, ist das noch kein Grund zur Enttäuschung: Du hast dann die Möglichkeit, deinen ersten Mietwagen einfach vor der Überfahrt abzugeben und auf der Insel einen neuen anzumieten. Manchmal kann der Mietwagen gegen eine Gebühr direkt zum Hafen zugestellt werden.
Andernfalls befindet sich an beliebten Urlaubsorten meistens eine Abholstation in der Nähe. Das ist zwar etwas umständlicher, als direkt mit dem Auto überzusetzen, aber im Hinblick auf die sonst fehlende Versicherung die einzig sichere Variante.