Erfahren Sie alles über Bedingungen, Versicherungsschutz und die richtige Buchung für Fährüberfahrten mit dem Mietwagen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Genehmigung erforderlich: Fährfahrten sowie Fahrten mit Autozügen (z. B. Eurotunnel oder Sylt) müssen vom Vermieter ausdrücklich erlaubt werden.
Versicherungsrisiko: Auf der Fähre erlischt häufig der Versicherungsschutz oder es muss eine Zusatzversicherung vor Ort abgeschlossen werden. Schäden tragen Mieter sonst selbst.
Fährticket ohne Kennzeichen: Vermieter nennen vorab kein Kennzeichen. Bei der Fährbuchung reichen Platzhalter oder die Angabe „Mietwagen“.
Praktische Alternative: Ist die Fährfahrt untersagt, buchen Sie einfach einen zweiten Mietwagen direkt am Zielhafen.
Flußfähren: Kurze Überfahrten mit Flussfähren sind immer ohne Anmeldung erlaubt.
Allgemeine Richtlinien und Buchungsablauf
Warum schränken Autovermietungen Fährfahrten ein?
Erhöhtes Schadensrisiko: Beim Auf- und Abfahren auf die Fähre kommt es in den engen Fahrspuren häufig zu Kratzern oder Kollisionen.
Eingeschränkter Schutz: Vermieter schließen das Transportrisiko auf See meist aus. Ohne entsprechende Zusatzoption greift die Versicherung auf dem Schiff nicht.
Verschleiß und Ortung: Der Seetransport erschwert die Standortverfolgung der Fahrzeuge und kann zu erhöhtem Verschleiß führen.
Wie wird eine Fährfahrt angefragt?
Prüfung der Mietbedingungen: Lesen Sie vor der Buchung in den Mietbedingungen des Angebots nach, ob Fährfahrten gestattet sind.
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Buchungsablauf:
Wählen Sie im Buchungsschritt „Extras hinzufügen“ die Option für Fährfahrten aus (falls verfügbar).
Geben Sie Ihr genaues Reiseziel (z. B. Name der Insel) im Kommentarfeld an.
Bezahlung: Eventuelle Zusatzgebühren der lokalen Station werden direkt bei der Fahrzeugübernahme vor Ort bezahlt.
Sonderanfragen: Fehlt die Information in den Mietbedingungen, kontaktieren Sie den Kundenservice vor der Buchung über das Kontaktformular.
Fährticket buchen ohne Kennzeichen
Keine Vorab-Kennzeichen: Mietwagenstationen können vorab kein bestimmtes Fahrzeug oder Kennzeichen garantieren.
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Anerkannte Lösungen der Fährgesellschaften:
Eingabe von „Mietwagen“ (Rental Car) bei Marke und Modell.
Nutzung von Platzhaltern (z. B. 3 Großbuchstaben und 4 Zahlen), falls das System ein Kennzeichen verlangt.
Telefonische Buchung des Fährbilletts direkt bei der Fährgesellschaft.
Die tatsächlichen Fahrzeugdaten werden am Reisetag beim Check-in am Hafen nachgetragen.
Regelungen in ausgewählten Reiseländern
Neuseeland
Inselwechsel: Fahrten zwischen der Nord- und Südinsel (Wellington – Picton) sind gängig und bei vielen Anbietern erlaubt.
Fahrzeugwechsel-Modell: Einige Vermieter (z. B. Europcar) verbieten die Überfahrt des Autos. Hier wird der Mietwagen am Fährterminal abgegeben und auf der anderen Insel ein neues Fahrzeug übernommen.
Italien
Überfahrten zu Inseln: Fahrten nach Sizilien oder Sardinien vom Festland aus sind bei einigen Vermietern gestattet, bei anderen untersagt.
Transparenz: Die genaue Regelung ist stets in den jeweiligen Mietbedingungen aufgeführt.
Spanien
Kanarische Inseln: Überfahrten zwischen Gran Canaria und Teneriffa sowie Lanzarote und Fuerteventura sind meist gegen Gebühr erlaubt.
Einschränkungen: Fahrten nach La Gomera sind in der Regel verboten. Empfohlen wird die Überfahrt als Passagier und die Anmietung eines neuen Wagens vor Ort.
Malta
Inselverbindung: Die Fährfahrt von Malta nach Gozo ist bei allen Mietwagenanbietern uneingeschränkt gestattet.
Kanada
Straßennetz-Fähren: Alle Fährverbindungen, die offiziell zum kanadischen Straßennetz gehören (z. B. nach Vancouver Island), sind erlaubt.
Glossar
Autozug: Schienentransport für Fahrzeuge (z. B. Eurotunnel oder Sylt-Shuttle), für den dieselben Genehmigungsregeln wie für Fähren gelten.
Flussfähre: Kurze Fährverbindung zur Überquerung eines Flusses, die ohne vorherige Anmeldung befahren werden darf.
Fahrzeugwechsel am Terminal: Abgabe des Mietwagens am Abfahrtshafen und Übernahme eines neuen Wagens am Zielhafen zur Vermeidung von Fährgebühren.