In der Stadt ist die Parkplatzsuche mit einem Transporter nicht immer leicht.
Nicht nur, weil das Fahrzeug größer ist, sondern auch weil du es nicht überall abstellen darfst. Bei großen LKW über 7,5 Tonnen ist die Regelung klar: Sie dürfen nur vorübergehend und auf keinen Fall nachts im Wohngebiet parken.
Kleinere Sprinter oder Transporter parken im Wohngebiet rund um die Uhr völlig legal. Laut StVO § 12 Halten und Parken ist es nur Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen verboten, zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zu parken. Auch Kraftfahrzeughänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,0 Tonnen sind von dieser Regelung betroffen.
Mit jedem Fahrzeug ist im Wohngebiet darauf zu achten, dass eventuell vorhandene Parkmarkierungen eingehalten werden.. Sind die Parkplätze mit weißen Strichen gekennzeichnet, darfst du auch nur innerhalb dieser dein Fahrzeug abstellen. Das ist mit einem großen Transporter nicht ganz so einfach. Lass dich im Zweifelsfall einweisen.
Du darfst zwar nicht rechts und links über die Markierungen hinausragen, mit einem Transporter zwei PKW-Parkplätze zu belegen ist aber erlaubt. Natürlich darfst du auch für das schnelle Be- oder Entladen deines Transporters im Wohngebiet niemals eine Einfahrt oder gar eine Feuerwehrzufahrt blockieren. Wenn du sicher gehen willst, dass ein Parkplatz direkt vor der Türe frei ist, kannst du im Vorfeld ein Halteverbot beantragen. Dann ist das Transporter-Parken im Wohngebiet ganz stressfrei.