Damit das Parken Ihres Transporters am Umzugstag auch ordnungsgemäß verläuft, sollten Sie sich mindestens 14 Tage vor dem großen Tag um ein vorübergehendes Park- bzw. Halteverbot kümmern. Die Kosten eines vorübergehenden Halteverbots sind von Stadt zu Stadt und deren Bezirke sehr unterschiedlich. Rechnen Sie durchschnittlich mit einem Betrag von 25 bis 40 Euro pro Tag.
Den Antrag dafür stellen Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Amt für öffentliche Ordnung Ihrer Stadt. Die dazugehörigen Halteverbotsschilder können Sie hingegen bei verschiedenen Firmen anmieten.
Ganz wichtig: Das vorübergehende Halteverbot wird grundsätzlich nur für ein einziges Umzugsfahrzeug erteilt! Wenn Sie also mit mehr als einem Transporter im Wohngebiet parken möchten, müssen Sie diese Ausnahme gut begründen können. Zudem sollten Sie vorab nachschauen, wo Sie das Halteverbot einrichten dürfen: Im Bereich eines absoluten Halteverbotes, von Behindertenparkplätzen und vor Einfahrten darf die Zone nämlich nicht eingerichtet werden. Rettungswege sind ebenfalls tabu.
Die Anträge fürs vorübergehende Halteverbot können Sie persönlich im Servicebüro der Straßenverkehrsbehörde stellen. Auch finden Sie die Formulare oftmals online auf der Webseite Ihrer Stadt – entweder als PDF zum Herunterladen, Ausfüllen und Verschicken oder als praktisches Online-Formular. Notwendige Angaben umfassen dabei meist
- den Anlass des Halteverbots (Umzug, Möbelanlieferung etc.),
- den Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll (Obergrenzen für die Buchungsdauer beachten!)
- den Ort und den räumlichen Umfang – also, wie viel Platz Ihr Fahrzeug an Stellfläche einnehmen wird. Bei Bedarf können Sie Ihrem Antrag aufs Transporter-Parken im Wohngebiet auch eine Handskizze beifügen, auf der genaue Angaben zur Position und Länge des Parkverbots vermerkt sind. Wichtig: Rechnen Sie gut vier bis fünf Meter hinzu, um den Transporter vernünftig Parken sowie Be- und Entladen zu können. Die Behörde prüft nun Ihren Antrag und erteilt Ihnen, wenn alles glattgeht, die Erlaubnis fürs Halteverbot.