Bei fast jeder Mietwagen-Buchung haben Sie die Wahl zwischen einer Vollkasko-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Eine Buchung ohne Selbstbeteiligung ist oft etwas teurer, dafür entstehen Ihnen in den meisten Schadensfällen keine Kosten.
Die Vollkasko-Versicherung für den Mietwagen ist obligatorisch. Bei einigen Angeboten haben Sie allerdings die Wahl zwischen einer Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung.
- "Ohne Selbstbeteiligung“ bedeutet konkret „Rückerstattung der Selbstbeteiligung“. Auch wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, müssen Sie vor Ort eine Kaution hinterlegen. Diese wird bei einem Schaden wie beim „Mietwagen mit Selbstbeteiligung“ zunächst vom Vermieter einbehalten. Nach Ihrer Urlaubsrückkehr bekommen Sie den Betrag jedoch gemäß der jeweiligen AGB vom Veranstalter erstattet. Die Erstattung erfolgt oft etwas zeitlich versetzt und kann in manchen Fällen mehrere Monate dauern.
- "Mit Selbstbeteiligung“ bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen Eigenanteil bezahlen müssen. Der Betrag ist in der Regel in den Mietbedingungen hinterlegt. Der Eigenanteil variiert von Vermieter zu Vermieter. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick in die Mietbedingungen und fragen Sie im Zweifel bei unserem Kundenservice nach.